Gruppensupervision

Team-Supervision

Von Team-Supervision bzw. Teilteam-Supervision sprechen wir, wenn die Supervisanden der gleichen Organisation bzw. Teilorganisation angehören und zusammenarbeiten. Da meist Inhalte thematisiert werden, welche die Führungskraft der Teams betreffen bzw. wo nur die Führungskraft darauf Einfluss nehmen kann, nimmt diese generell teil an der Team-Supervision.

Anlässe für Team-Supervision

  • in einer Arbeitsgruppe die Arbeitseffizienz beeinträchtigt ist

  • unterschwellige Konflikte zwischen den Teammitgliedern und/oder der Institutionsleitung bestehen

  • die Arbeitsatmosphäre bedrückend ist

  • Entscheidungsstrukturen und Kompetenzverteilungen unklar sind

  • Probleme und Lösungen nicht mehr zueinander passen

  • Auseinandersetzungen vermieden und Entscheidungen vertagt werden

  • die Leitung nicht wahrgenommen wird

  • hoher Konkurrenzdruck besteht

Institutionsleitungen verordnen zuweilen Team-Supervision als psycho-hygienisches Instrument für die Teammitglieder. Manche Teams treten in einen Team-Supervisions-Prozess ein, wenn die bisherigen Handlungsmöglichkeiten allzu eingefahren sind und sie sich von der Teamsupervision einen kreativen „Schub“ erhoffen.

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Gruppensupervision

Unter Gruppen-Supervision versteht man ein Beratungsangebot für etwa drei bis zwölf Personen, die sich nicht in einem direkten Arbeitszusammenhang miteinander befinden. In der Fachsprache spricht man deshalb auch von einer „Stranger Group“ im Gegensatz zur Team-Supervision, die aufgrund der Bekanntheit der Teammitglieder untereinander eher der Charakter einer „Family Group“ hat.

Die Supervision in der „Stranger Group“ gestattet den einzelnen mehr Freiheiten in den Äußerungen, weil ein höherer Grad von Anonymität und Schutz gewährleistet ist. Schließlich haben die Gruppenmitglieder arbeitsmäßig nichts miteinander zu tun. Darstellungen eigener Schwäche haben keine negativen Folgen am Arbeitsplatz (vgl. Belardi: Supervision. Eine Einführung für soziale Berufe, Lambertus 1998)

Gruppensupervision im Zuge der LSB-Ausbildung

Die Gruppensupervision ist mit mindestens 90 Einheiten verpflichtend zum Anmelden des Gewerbescheins für Lebens- und Sozialberatung.

Dabei geht es darum, die Zusammenarbeit im Team zu verbessern, Wünsche und Ziele zu analysieren, eine Begleitung in herausfordernden, mitunter auch krisenbelastenden Situationen anzubieten. u.v.m.

In der Gruppensupervision können Fälle von Klienten vorgetragen werden und dabei verschiedene Sichtweisen erarbeitet werden.

Teilnehmer, die die LSB-Ausbildung gebucht haben, haben die 90 EH Gruppensupervison im Preis inkludiert. Siehe www.futurenet.or.at

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